Ergänzung der Satzung vom 01.07.2005

 



Endabwicklung eines Sterbefalles

 

Vom Auszahlungsbetrag wird für ca. 7 Wochen ein
Sicherungsbetrag in Höhe

von z.Zt. 100 € einbehalten. Er dient dem Ausgleich von
evtl. Rückbuchungen.

 

Kann nach ca. 7 Wochen der „Restsicherungsbetrag“ nicht
mehr an die Hinterbliebenen überwiesen werden, so erhält der Verein für
Dorfgemeinschaftsaufgaben Elben-Scheiderwald eV diesen Betrag mit dem
Vermerk:   „Rückforderung durch
Angehörige möglich“.

 

Wird der Restsicherungsbetrag nicht innerhalb eines
Jahres (ab Überweisungsdatum) eingefordert, wird dieser an die
Friedhofsverwaltung Elben als Spende weitergeleitet.

 

 

Einstimmiger Beschluss der Versammlung der
Dorfgemeinschaft Elben-Scheiderwald eV

vom 26.04.2012

Änderung der Satzung vom 01.07.2005

 

Versammlungsbeschluss (46 Ja; 3 Enthaltungen) vom 02.04.2014

 

§ 9 Leistungen der Notgemeinschaft

Die volle Leistung (100 %) erhält derjenige, der mit 25 Jahren der Notgemeinschaft beigetreten ist, sowie die Nachkommen der Mitglieder bis 25. Jahre.

 

Erreicht der Nachkomme das 25.Lebensjahr wird er beitragspflichtig und, solange keine Änderung der Stammdaten durch das Mitglied erfolgt,

dem bekannten Konto belastet.