Leitsätze der Notgemeinschaft Elben/Scheiderwald ab 01.07.2005

 

§1

Die Sterbekasse Elben ist ein
Zusammenschluss vonEinzelpersonen mit Wohnsitz in Elben und
Scheiderwald, gleich welcher Nationalität und Religion. Sie dient
ausschließlich dem Zweck bei Sterbefällen von Mitgliedern deren Hinterbliebenen
Unterstützung zu gewähren. Sie ist eine Einrichtung rein privaten und nicht
öffentlichen Rechts. Sie wird im Umlageverfahren geführt.

 

§2

Die Mitgliedschaft ist freiwillig, sie kann jederzeit widerrufen werden. Dazu bedarf es der schriftlichen Form.

 

§ 3

Mitglieder der Sterbekasse können alle
ortsansässigen Dorfbewohner ab 25 Jahre sein.

 

§ 4 Neue Dorfbewohner erhalten 10 Beitragsjahre
angerechnet, sofern sie sich innerhalb von 3 Monaten, nach schriftlicher
Aufforderung, der Notgemeinschaft anschließen, jedoch nicht unter dem
Mindestalter von 25 Jahren.

 

§ 5

Der Beitrag ist variabel (z.Zt. 6 €), und
muss für die Notgemeinschaft kostenfrei, per Bankabruf zur Verfügung gestellt
werden.

 

§ 6

Alle 2 Jahre tritt eine automatische
Anpassung in Höhe von 5 Prozent in Kraft.

 

§ 7

Verzieht ein beitragspflichtiges Mitglied
aus der Ortschaft Elben bzw. Scheiderwald, kann die Person weiter Mitglied in
der Notgemeinschaft bleiben, falls § 5 erfüllt wird.

 

§ 8

Versäumt ein Mitglied eine Zahlung und holt dies nach einmaliger Aufforderung nicht nach, so erlischt 30 Tage nach Abmahnung die Mitgliedschaft.

 

§ 9 Leistungen der Notgemeinschaft

 

Die volle Leistung (100 %) erhält derjenige, der mit 25 Jahren der Notgemeinschaft beigetreten ist, sowie die Nachkommen der Mitglieder bis 25 Jahre.

Jedes Jahr des späteren Eintritts verringert sich im Sterbefall die Leistung um 2 Prozent, außer er ist 50 Jahre beitragspflichtiges Mitglied. Für diesen Sterbefall zahlen die Mitglieder einen reduzierten Beitrag im gleichen prozentualen Verhältnis zur Auszahlung.

 

§ 10

Die Verwaltung und Abwicklung obliegt dem Ortsvorsteher oder einem von ihm Beauftragten. Er erhält für die Abwicklung pro Todesfall und für die Bestandspflege eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 0,10 € pro Mitglied. Dieser Betrag wird vom Sterbegeld abgezogen. Die Aufwandsentschädigung fällt ebenfalls unter die automatische Anpassung.

 

§ 11

Änderungen dieser Satzung können auf einer
Bürgerversammlung der Ortschaften Elben/Scheiderwald für zukünftige Jahre mit
einfacher Mehrheit der Anwesenden beschlossen werden, sofern der Punkt auf der
Tagesordnung genannt wird.

 

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

Elben, im Oktober 2004

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Ortsvorsteher