Ergänzung der Satzung vom 01.07.2005
Endabwicklung eines Sterbefalles
Vom Auszahlungsbetrag wird für ca. 7 Wochen ein
Sicherungsbetrag in Höhe
von z.Zt. 100 € einbehalten. Er dient dem Ausgleich von
evtl. Rückbuchungen.
Kann nach ca. 7 Wochen der „Restsicherungsbetrag“ nicht
mehr an die Hinterbliebenen überwiesen werden, so erhält der Verein für
Dorfgemeinschaftsaufgaben Elben-Scheiderwald eV diesen Betrag mit dem
Vermerk: „Rückforderung durch
Angehörige möglich“.
Wird der Restsicherungsbetrag nicht innerhalb eines
Jahres (ab Überweisungsdatum) eingefordert, wird dieser an die
Friedhofsverwaltung Elben als Spende weitergeleitet.
Einstimmiger Beschluss der Versammlung der
Dorfgemeinschaft Elben-Scheiderwald eV
vom 26.04.2012
Änderung der Satzung vom 01.07.2005
Versammlungsbeschluss (46 Ja; 3 Enthaltungen) vom 02.04.2014
§ 9 Leistungen der Notgemeinschaft
Die volle Leistung (100 %) erhält derjenige, der mit 25 Jahren der Notgemeinschaft beigetreten ist, sowie die Nachkommen der Mitglieder bis 25. Jahre.
Erreicht der Nachkomme das 25.Lebensjahr wird er beitragspflichtig und, solange keine Änderung der Stammdaten durch das Mitglied erfolgt,
dem bekannten Konto belastet.