Ehrenkodex Waldbänker Elben

 

§ 1

Die Würde des Waldbänkers ist unantastbar.

 

§ 2

Alles für die Bänke. Sauberkeit auf allen Wanderwegen.

 

§ 3

Alles wird gemeinsam und demokratisch entschieden.

 

§ 4

Jeder hilft jedem. Jederzeit!

 

§ 5

Mitdenken ist ausdrücklich erwünscht.

 

§ 6

Die Einstufung der Dienstgrade erfolgt nach dem kalendarischen Lebensalter.

Beförderungen sind bei entsprechender Bewährung möglich.

 

§ 7

Die Dienstgrade stellen keine hierarchische Struktur dar. Deswegen sind

 

§ 8

alle Waldbänker gleichberechtigt, unabhängig vom Dienstgrad.

 

§ 9

Ein Waldbänkerteam besteht aus mindestens zwei Mitgliedern.

 

§ 10

Verdursten ist bei Arbeitseinsätzen zwingend zu vermeiden.

Deswegen ist bei Arbeitseinsätzen immer auf ausreichende Verpflegung zu achten.

 

§ 11

Meckesereien sind untereinander und mit Elber Bürgern untersagt.

 

§ 12

Gute Laune ist bei allen Einsätzen für Waldbänker selbstverständlich!

Deswegen ist unser Logo:

 

 

Elben, 23. Mai 2009

 

 

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Ortsvorsteher Schneider                                              Major Niklas